SPD stellt Antrag zu Rückerstattung von Kita-Beiträgen

SPD Fraktion will Eltern ihre Kita-Beiträge bei nicht erbrachter Betreuungsleistung zurückerstatten

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In der Kita am Kuhlerkamp werden über 70 Kinder betreut. Wegen gravierenden Personalengpässen konnte allerdings über mehrere Monate hinweg nur eine Notbetreuung für 35 Kinder aufrechterhalten werden. Einige Kinder konnten gar nicht betreut werden. Die Elternbeiträge mussten aber dennoch – so sieht es die bestehende Beitragssatzung der Stadt Hagen vor – in vollem Umfang gezahlt werden, was bei den betroffenen Eltern zu Unmut und Unverständnis geführt hat.

Eine betroffene Mutter hat daraufhin den Petitionsausschuss des NRW-Landtages angerufen, der eine Empfehlung zu Gunsten der Eltern ausgesprochen hat. In dem Beschlussprotokoll heißt es dazu:

 

„Solange dieses strukturelle Problem nicht behoben ist, hält der Ausschuss es für wünschenswert, die Familien zumindest finanziell zu entlasten und anzuerkennen, dass sich die Betreuungssituation nicht wie gewünscht darstellt. Die Gesetzeslage sieht eine Erstattung oder Befreiung von Beiträgen in dieser Situation jedoch nicht vor. Beiträge sind – anders als Gebühren – gerade nicht von einer konkreten Gegenleistung abhängig, sondern bilden einen Finanzierungsanteil an der Finanzierung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen. Nichtsdestotrotz hält der Ausschuss eine Anerkennung der Leistungen der Familien in dieser herausfordernden Zeit für unbedingt angebracht. Er appelliert daher dringend an die Verwaltung, dem Rat der in Rede stehenden Stadt die Problemlage ausführlich darzustellen verbunden mit dem Vorschlag, Anerkennung zu zeigen und Beiträge für den fraglichen Zeitraum zu erlassen beziehungsweise zu kürzen.“

 

Die SPD-Ratsfraktion hält es mit Blick auf mögliche weitere Betreuungsmissstände in den Hagener Kindertagesstätten – die Kita Cunostraße ist hier als ein weiteres Negativbeispiel zu benennen – für unerlässlich, eine gesetzlich haltbare und damit für alle beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten geltende Regelung zu schaffen. Wie der Petitionsausschuss in seiner Stellungnahme ausführt, hätten andere NRW-Kommunen bereits auf die Forderungen betroffener Eltern in Ausnahmesituationen reagiert. Die SPD-Ratsfraktion hält daher eine Regelung in Anlehnung an die in der aktuellen Satzung verankerten „Streikregelung“ für angebracht, in der der Rat seinerzeit dem KiBiz-Gesetz § 13, Absatz 2 gefolgt ist:

 

 „Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommener Kinder zu gewährleisten. Die Anzahl der jährlichen Schließtage (ohne Samstage, Sinn- und Feiertage) soll 20 und darf 30 Öffnungstage nicht überschreiten.“

 

Die Rückerstattung der Elternbeiträge ab dem 11. Streiktag wurde damit begründet, dass in der Regel 20 Schließtage in den Kitas durch Urlaub anfallen und somit 10 weitere Schließtage bis zur Höchstgrenze von 30 Tagen gemäß KiBiz möglich und angemessen sind.

Über den entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion berät der Rat der Stadt Hagen in seiner nächsten Sitzung am 02. November 2023.