Die schwarz-grüne Altschuldenhilfe ist ein Etikettenschwindel

Unterbezirksparteitag beschließt Antrag zur Altschuldenproblematik

Claus Rudel - Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Hagen
Claus Rudel - Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Hagen

Die SPD in Hagen fordert die schwarz-grüne Landesregierung auf, sich endlich um eine vernünftige Lösung der Altschulden-Problematik zu kümmern und diese nicht wie von Hendrik Wüst und Ina Scharrenbach geplant auf dem Rücken der hoch verschuldeten Städte und Gemeinden auszutragen.

Die Hagener Parteigliederungen von CDU und Grünen werde ebenso aufgefordert, im Interesse unserer Stadt auf ihre schwarz-grüne Landesregierung einzuwirken, um den vorgesehenen Etikettenschwindel (die Refinanzierung der Schuldenübernahme durch die Reduzierung der Mittel aus der Grunderwerbssteuer) zu verhindern und stattdessen mit uns dafür zu kämpfen, dass das Land zusätzliche Landesmittel zur Altschultenlösung zur Verfügung stellt.

Seit Jahren kennen wir das Problem, dass viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen so hoch verschuldet sind, dass sie von selbst nicht aus ihrer misslichen Lage herauskommen können; von den 25 am höchsten verschuldeten Kommunen in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohnenden gehören 15 zu unserem Bundesland. Insgesamt haben sich 20 Milliarden Euro Altschulden aufgetürmt, die die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen sehr stark einschränken. Unsere Städte brauchen eine kommunale Altschuldenhilfe und zwar jetzt!

Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat jüngst eine Idee vorgestellt, wie sie die betroffenen Kommunen zu entlasten gedenkt. Die Hälfte der Altschulden will die Wüst-Regierung in Landesschuld übernehmen. Doch wenn man sich das Kleingedruckte durchliest, entpuppt sich die schwarz-grüne Altschuldenlösung als Etikettenschwindel. Das ist bedauerlich.

Eine tatsächliche Altschuldenhilfe würde bedeuten, dass der Bund die eine Hälfte der Schulden übernimmt und das Land die andere Hälfte. Damit diese Lösung aber auch tatsächlich zu einer Stärkung der kommunalen Gestaltungs- und Investitionskraft führt, bräuchte es zusätzliche Landesmittel. Mit weniger statt mit mehr Mitteln kann das nicht gelingen. Die Landesregierung trickst aber und will den Landesanteil der Altschuldenhilfe von 9,8 Milliarden Euro dadurch finanzieren, dass sie den Kommunen an anderer Stelle Einnahmen wegnimmt. Nach den Plänen von Hendrik Wüst und Ina Scharrenbach müssten die Städte und Gemeinden diesen Landeskredit über Jahrzehnte hinweg selbst über Abzüge im Gemeindefinanzierungsgesetz refinanzieren. Das betrifft die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer in Höhe von 480 Mio. Euro. Diese Mittel sollen die Kommunen über viele Jahre nicht erhalten, bis der Kredit getilgt ist. Das schränkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen langfristig weiter ein. Damit wird der eigentliche Zweck der Schuldübernahme ins Gegenteil verkehrt.

Als weitere Geldquelle will die Landesregierung Anteile aus der Umsatzsteuer (215 Millionen Euro) nutzen, um damit die Entschuldung der Kommunen zu finanzieren. Dieses Geld gibt der Bund jedoch den Ländern mit der Absicht, dass sie es an ihre Kommunen weiterleiten. Hier möchten die Schwarz-Grünen also Bundesmittel umetikettieren und als Großzügigkeit des Landes darstellen. Das ist unredlich.

Grundlage für die Altschuldenhilfe ist ein Modell des Bundes, das Olaf Scholz noch als Finanzminister entwickelt hat. Es sieht vor, dass der Bund sich einmalig an der Altschuldenhilfe finanziell beteiligt. Als Bedingung müssen die Landesregierungen dafür sorgen, dass ihre Kommunen nicht wieder unverschuldet in eine solche dramatische Schuldenfalle kommen. Auch NRW müsste also seine Kommunen finanziell besser ausstatten, damit sich die jetzige Situation nicht wiederholt. Die schwarz-grüne Landesregierung unternimmt das Gegenteil. Die Kommunen haben in den nächsten Jahren sogar weniger Geld zur Verfügung, wenn der Plan von Wüst und Scharrenbach umgesetzt wird. Es wird Geld abgezweigt, das eigentlich mal dafür gedacht war, dass die Städte und Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen sollen.

Darüber hinaus müsste auch das Grundgesetz geändert werden, damit der Bund den betroffenen Kommunen direkt helfen und ihre Schulden übernehmen darf. Für eine Grundgesetzgänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag, also auch die Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion. Bisher ist die nicht erkennbar. Deshalb ist die CDU in NRW in der Pflicht, bei Friedrich Merz Überzeugungsarbeit zu leisten. Und auch der Bundesrat muss zustimmen. Dort brauchen wir die Solidarität auch derjenigen Länder, die selbst keine Kommunen mit hohen Altschulden haben. Und was nicht geht, ist, dass beispielsweise Bayern oder Baden-Württemberg die Hand aufhalten und sich ihre Zustimmung teuer abkaufen lassen.