Berlin/Hagen. Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen besonders stark. „Doch eine warme Wohnung darf nicht zum Luxusgut werden“, betont der heimische Hagener Bundestagsabgeordnete Timo Schisanowski. „Daher haben wir im Bundestag nun beschlossen, einkommensschwächere Personen in dieser Heizperiode finanziell zu unterstützen.“
Der beschlossene Heizkostenzuschuss ist Teil eines ersten Entlastungspakets der Bundesregierung und entlastet vor allem wohngeldbeziehende Haushalte. Diese erhalten einen einmaligen Zuschuss von 270 Euro bei Ein-Personen- und 350 Euro bei Zwei-Personen-Haushalten. Deutschlandweit gibt es rund 710.000 wohngeldberechtigte Haushalte, was etwa 1,6 Millionen EmpfängerInnen entspricht. „In Hagen profitieren rund 1.700 solcher Haushalte von dem Zuschuss“, erläutert Schisanowski, der selbst im federführenden Bundestagsausschuss für Bauen und Wohnen an den Beratungen mitgewirkt hat.
Darüber hinaus sollen deutschlandweit rund 370.000 EmpfängerInnen von BAföG, rund 50.000 EmpfängerInnen von Aufstiegs-BAföG und rund 65.000 EmpfängerInnen von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sowie Ausbildungsgeld einen einmaligen pauschalen Zuschuss von 230 Euro pro Person erhalten. Die Ampelparteien haben die Höhe der Einmalzahlungen in dieser Woche für alle EmpfängerInnen gegenüber dem vorherigen Entwurf verdoppelt. Damit reagieren sie auf die aktuell stark ansteigenden Energiepreise.
„Niemand soll in einer kalten Wohnung leben müssen, nur weil er sich die Heizkosten nicht leisten kann“, betont Schisanowski. „Daher war es folgerichtig, dass wir mit dem einmaligen Heizkostenzuschuss 2022 jetzt eine wichtige, spürbare Entlastung für deutschlandweit insgesamt rund 2,1 Millionen Menschen auf den Weg gebracht haben.“
Maßgebend für den Zuschuss ist die Leistungsbewilligung in mindestens einem der Monate Oktober 2021 bis März 2022. „Die Auszahlung erfolgt an alle EmpfängerInnen automatisiert durch die zuständigen Stellen wie beispielsweise die lokalen Wohngeldbehörden. Ein gesonderter Antrag wird somit nicht nötig sein“, informiert Schisanowski.
Damit die Entlastung durch die zuständigen Stellen in den Ländern und Kommunen möglichst rasch ausgezahlt werden kann, soll das Gesetz zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.