„Straßenausbaubeiträge abschaffen – wir wollen die Bürger entlasten“

SPD Hagen & NRWSPD-Landtagsfraktion gemeinsam für Neuregelung

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat bei ihrer Klausurtagung in Brühl einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht. Dazu erklären die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Jörg und Hubertus Kramer: „Mit unserem Gesetzentwurf entlasten wir viele Tausend Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Viele von ihnen stehen vor existenziellen Problemen, wenn die Gebührenbescheide kommen. Ihnen wollen wir helfen. Nach unserem Vorschlag übernimmt das Land ihre Kosten.“

Die beiden sozialdemokratischen Abgeordneten betonen, dass dieser Gesetzentwurf bürgernah ist. Dass die jetzige Regelung abgeschafft werden müsse, das hat der SPD-Unterbezirk Hagen bei seinem Parteitag im Februar beschlossen. Dafür sollten sich die Landtagsabgeordneten einsetzen. „Das hat gut geklappt“, freut sich der Unterbezirksvorsitzende Timo Schisanowski.

Die SPD-Politiker sind sich einig: „Der Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion ist kommunalfreundlich. Für keine Gemeinde, für keine Stadt entstehen zusätzliche Kosten. Wir übernehmen den Anteil der Bürgerinnen und Bürger allein aus Landesmitteln. Jetzt sind wir gespannt, was die Landesregierung daraus macht.“

Die SPD erläutert den Hintergrund: Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger