Die Stadtverwaltung wird schnellstmöglich eine Prioritätenliste für wichtige Investitionen in Hagen erarbeiten. Aufgenommen werden sollen sowohl Straßen- und Brückenreparaturen als auch energetische Maßnahmen, Investitionen in Kultur- und Sportstätten sowie die Reaktivierung von Brachflächen und die Erschließung von Gewerbeflächen. Das beschloss der Hauptausschuss gestern auf Antrag der SPD-Fraktion.
Hintergrund ist ein weitreichendes Entlastungsprogramm der Bundesregierung für Städte und Gemeinden in Höhe von insgesamt 5 Milliarden Euro. Damit wird ein Schwerpunkt auf die Unterstützung kommunaler Infrastruktur gelegt. Insgesamt, so Kämmerer Christoph Gerbersmann, könnten zusätzlich über 10 Millionen Euro nach Hagen fließen. Kurzfristig rechnet der Kämmerer mit 7,7 Millionen Euro.
Im Rahmen des Programms steigt die bislang vorgesehene Entlastung der Kommunen in 2017 auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro. 2018 werden dann die vollen 5 Milliarden Euro erreicht. Zusätzlich wird ein kommunaler Investitionsfonds von 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2015 bis 2018 geschaffen. Der Fonds wird speziell für finanzschwache Kommunen aufgelegt, der kommunale Eigenanteil wird dabei 10 Prozent betragen.
Laut NRW-Innenminister Ralf Jäger soll dieses Geld nicht nach dem Gießkannen-Prinzip verteilt werden. Vielmehr müssten bei der Verteilung der 3,5 Milliarden Euro auf die Kommunen neben der Arbeitslosenquote die Höhe der Kassenkredite sowie die Einwohnerzahl die maßgeblichen Faktoren sein.
Der Innenminister sieht gute Chancen für die Kommunen, schon ab dem laufenden Jahr dringend notwendige Projekte anzugehen. SPD-Fraktionsvorsitzender Mark Krippner begrüßte das Programm. Nun gilt es die Punkte, die wir mit Hilfe der Konjunkturpakete I und II nicht abarbeiten konnten noch einmal auf die Agenda zu setzen. Wir sind froh darüber, dass Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in dieser Form so schnell auf die Hilferufe der finanzschwachen Städte reagiert hat.
Und noch eine gute Nachricht für Hagen erreichte die SPD-Fraktion zum Ende der Woche.
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts fließen noch einmal 1,1 Millionen Euro in die Stadtkasse. Das Gericht folgte einer Klage des Landes NRW. Demnach muss der Bund aus dem Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt 284 Millionen Euro an die Länder und Kommunen zurückzahlen. Davon erhalten alleine die nordrhein-westfälischen Kommunen rund 70 Millionen, Hagen 1,1 Millionen Euro.
Nordrhein-Westfalen hatte im August des vergangenen Jahres Klage gegen den Bund erhoben, weil Berlin im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nicht verausgabte Gelder aus dem Jahr 2012 rückwirkend im Jahre 2014 von den NRW-Kommunen einbehalten hatte. Hagen standen insgesamt 2,5 Millionen Euro zu, nur 1,4 Millionen Euro wurden angerechnet. Für die Hagener SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Jörg und Hubertus Kramer war das ein rechtswidriger Eingriff des Bundes in die Finanzhoheit der Kommunen. Wolfgang Jörg: Es ist richtig und nachvollziehbar, dass das Bundessozialgericht dieses Urteil gefällt hat. Die Kommunen sind dringend auf das Geld angewiesen, dass jetzt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommt.
Zum Hintergrund:
Im Jahr 2012 wurden den Ländern 717 Millionen Euro für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vom Bund gewährt. Nicht alle Gelder konnten im gleichen Jahr für das BuT verausgabt werden, sondern nur rund 433 Millionen Euro. Im April 2014 forderte dann der Bund plötzlich die Differenz von den Bundesländern für das Jahr 2012 zurück. Schließlich verrechnete der Bund diesen Betrag kurzfristig und sachfremd in drei Tranchen eigenmächtig mit der laufenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für SGB-II-Empfängerinnen und Empfänger zu Lasten der Kommunen. So entgingen den nordrhein-westfälischen Kommunen knapp 70 Millionen Euro, die in den Monaten April, Mai und Juni 2014 vom Bund nicht bereitgestellt wurden. Diese Summe plus Zinsen fließt nun zurück nach Nordrhein-Westfalen und somit auch nach Hagen.