Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist zwingend erforderlich

"Die Mitarbeiterüberwachungen bei Telekom, Lidl und Bahn haben gezeigt, dass beim Thema Arbeitnehmerdatenschutz aktuell Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen ein separates Arbeitnehmdatenschutzgesetz", so Gerd Homm

"Die Mitarbeiterüberwachungen bei Telekom, Lidl und Bahn haben gezeigt, dass beim Thema Arbeitnehmerdatenschutz aktuell Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen ein separates Arbeitnehmdatenschutzgesetz", so Gerd Homm, Vorsitzender der Arbeitgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD Hagen.

Eine Totalüberwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz dürfe es genauso wenig geben wie die Durchleuchtung und Selektion von Mitarbeitern. Homm: "Es müssen klare Grenzen für die betriebliche Praxis gezogen werden. Der verantwortungsbewusste Umgang mit sensiblen Arbeitnehmerdaten muss sichergestellt werden und die zulässigen Verarbeitungszwecke müssen klar festgelegt werden."

Das Verbot von heimlichen Kontrollen ist bislang in keinem Gesetz festgeschrieben. Bis heute gibt es Regelungslücken wie Beispiel bei der Videoüberwachung, der Überwachung von E-Mails, der Kontrolle der Internetnutzung am Arbeitsplatz, beim Detektiveinsatz gegenüber Mitarbeitern und beim Informantenschutz.

"Mit dem neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz muss mehr Rechtssicherheit hergestellt werden. Regelungslücken müssen daher schnellstens geschlossen werden", so Homm.