
Der Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Hagen, Dr. Jürgen Brand, und der Vorsitzende der Hagener Jusos, Timo Schisanowski, begrüßen die von der großen Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion mitbeschlossene Einführung einer Schuldenbremse in das Grundgesetz. Die Gründe hierfür sind, dass eine Schuldenbegrenzung öffentlicher Haushalte im Interesse zukünftiger Generationen und zur langfristigen Sicherung politischer Handlungsmöglichkeiten grundsätzlich richtig und notwendig ist.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Beschränkung der Schuldenaufnahme haben es leider nicht verhindern können, dass der Staat auf allen Ebenen seit Jahrzehnten mehr Geld ausgibt als er einnimmt. Darüber hinaus fehlten bisher klare Regeln für Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs, so dass in guten Zeiten die Haushalte nicht ausreichend saniert wurden. Im Ergebnis betragen die Gesamtschulden von Bund, Land und Kommunen derzeit rund 1,5 Billionen Euro, so dass mittlerweile bereits rund 20 Prozent der Steuereinnahmen allein für Zinszahlungen verwendet werden müssen.
Timo Schisanowski: Die bisherige politische Praxis, wie mit dem Thema Schulden umgegangen wurde, ist unsozial. Die ohne Schuldenbremse bereits entstandenen Zins- und Tilgungszahlungen beschneiden schon jetzt die Handlungsfähigkeit des Staates. Jeder Euro, der für Zinszahlungen draufgeht, fehlt für dringend notwendige Investitionen zum Beispiel in Bildung, Forschung und den vorsorgenden Sozialstaat. Hinzu kommt die bekannte Problematik der Generationengerechtigkeit.
Wichtig: Die sogenannte Schuldenbremse ist nicht, wie zum Teil von ihren Kritikern behauptet, eine starre, unflexible Regelung, mit dem der Staat finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten aufgibt. Der neue Grundgesetzartikel 115 unterscheidet insbesondere die strukturelle und die konjunkturelle Haushaltssituation. Strukturell beschränkt die Neuregelung die jährliche Neuverschuldung des Bundes ab dem Jahr 2016 auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Konjunkturbedingt erlaubt sie in Übereinstimmung mit den Maastricht-Kriterien jedoch auch weiterhin Neuschulden von bis zu drei Prozent des BIP. Darüber hinaus gibt es noch eine Ausnahmeklausel, welche im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen zusätzliche Kreditaufnahmen ermöglicht.
Dr. Jürgen Brand: Die Schuldenbremse ist in erster Linie als Leitfaden für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Haushaltspolitik gedacht. Es soll richtigerweise eben nicht mehr so einfach wie bisher sein, politische Vorhaben mit Schulden zu finanzieren und damit die Rechnung an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben. Gleichzeitig muss sich dafür stark gemacht werden, dass in der nächsten Legislaturperiode weitere Finanzreformen, insbesondere eine auf die Schuldenbremse abgestimmte Gemeindefinanzreform, folgen.