
Leiharbeit hat in Deutschland in den letzten Jahren stark zugenommen. War sie in der Vergangenheit ein Instrument, um Auftragsspitzen abzufangen, hat sich ihr Charakter seit der Hartz-Reform grundlegend verändert. Leiharbeit dient heute oft dazu, einen dauerhaften Niedriglohnsektor in den Unternehmen zu etablieren.
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im SPD-Unterbezirk Hagen ist empört darüber, dass eine zunehmende Verdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse durch billigere Leih- und Zeitarbeit stattfindet. "Es werden zunehmend Kernfunktionen in den Unternehmen durch Leiharbeitskräfte besetzt", bemängelt der Vorsitzende Gerd Homm.
"Nur die vermittlungsorientierte Leiharbeit ist für die AfA akzeptabel. Alle anderen Formen sind bedenklich. Sie bergen Risiken für die Stammbelegschaften wie für die Leiharbeitskräfte und erfordern daher das Handeln des Betriebsrates", so Homm weiter. "Eine Zweitklassenbelegschaft darf es in keinem Betrieb geben!"
Die Leiharbeit müsse fair gestaltet werden. Wenn der Grundsatz "Gleiche Arbeit Gleiches Geld" gelte, werde sich zeigen, ob es dem Arbeitgeber wirklich um die Flexibilisierung der Arbeit geht, oder ob nur auf dem Rücken der Leiharbeiter gespart werde. Homm: "Auf dem Rücken von Leiharbeitern werden geltende Flächentarifverträge ausgehebelt. Das ist unglaublich!"
"Dass in ein und dem selben Betrieb für die gleiche Arbeit ganz unterschiedliche Bedingungen gelten, ist ein Skandal", so Homm. Niedriglöhne sind für Beschäftigte in Leiharbeit zurzeit Normalität. Sie erhalten bei gleicher Qualifikation und gleicher Aufgaben durchschnittlich 45 Prozent weniger Lohn und Gehalt als Beschäftigte in Festanstellung. Außerdem bedeutet es für die Betroffenen weniger Urlaub, kürzere Kündigungsfristen und die Ausgrenzung aus Firmenrente, vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Gratifikationssysteme. Der SPD-Politiker: "Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden!"
Die AfA in Hagen will deshalb die Beschäftigungsquote für Leiharbeiter auf 10 % beschränken. Zudem müsse der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten. Um Lohndumping zu verhindern und um Leiharbeit in Unternehmen einzuschränken, hält die AfA einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro für dringend erforderlich.