Neue Hoffnung für Pendler

Der Bundesfinanzhof hält die Kürzungen der Entfernungspauschale für verfassungswidrig. Es sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass seit Anfang 2007 die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich absetzbar sind. "Ein erster Etappensieg für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die täglich zwischen ihrer Arbeitsstätte und ihrem Wohnort pendeln müssen", urteilt Gerd Homm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der Hagener SPD.

Die Kernsätze des richtungsweisenden Urteils: Eine Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern sei nicht gerechtfertigt, der Weg zur Arbeit nicht (so wie in der Neureglung vorgesehen) privat, sondern beruflich veranlasst. Zusätzlich verstoße das neue Gesetz bei verheirateten Pendlern gegen den Schutz der Ehe und Familie. Die endgültige Entscheidung trifft das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich noch in diesem Jahr.

"Diese erste Entscheidung lässt viele Millionen Pendler hoffen", so Gerd Homm weiter. "Die jetzige Regelung ist willkürlich und höchst ungerecht. Zumal eine hohe Flexibilität von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefordert wird. Alles andere als eine Berücksichtigung ab dem ersten Kilometer ist inakzeptabel."